Betriebshaftpflicht & Vermögensschadenhaftpflicht – wenn dein Betrieb einen Schaden verursacht
Schäden, die dein Unternehmen anderen zufügt, können existenzbedrohend werden. Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht gehören zusammen – die Basis-Absicherung für jeden Betrieb.
Wenn dein Betrieb anderen einen Schaden zufügt
Ein Kunde stürzt, ein geliefertes Bauteil versagt, bei der Arbeit geht etwas zu Bruch: Für Schäden, die dein Unternehmen anderen zufügt, haftest du – der Höhe nach unbegrenzt. Die Betriebshaftpflicht ist dafür die Basis-Absicherung.
Diese Schäden deckt sie ab
- Personenschäden: ein Kunde, Passant oder Besucher wird durch deinen Betrieb verletzt
- Sachschäden an fremdem Eigentum – plus daraus entstehende Vermögensfolgeschäden
- Produkthaftpflicht: Schäden durch deine Erzeugnisse oder Arbeiten, sobald sie in Verkehr sind
- Tätigkeitsschäden an Sachen, an denen du gerade arbeitest (Selbstbeteiligung 250 €)
- Mietsachschäden durch Leitungswasser oder Abwasser an gemieteten Betriebsräumen
- Verlust fremder Schlüssel inklusive 14 Tage Objektschutz
So arbeitet der Schutz
- Berechtigte Ansprüche werden bezahlt, unberechtigte abgewehrt – notfalls vor Gericht
- Umwelthaftpflicht-Basis: Schäden durch Umwelteinwirkung, z. B. aus dem Heizöltank (SB 1.000 €)
- Umweltschaden nach Umweltschadensgesetz: behördliche Sanierungskosten
- Betriebsbezogene Nebenrisiken wie Haus- & Grundbesitz und eigene Bauvorhaben mitversichert
- Nachhaftung 5 Jahre nach der Betriebsaufgabe für frühere Erzeugnisse und Leistungen
Die Versicherungssumme ist frei wählbar: 3, 5 oder 10 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden aus planender oder beratender Tätigkeit deckt die Basis-Betriebshaftpflicht nicht – dafür gibt es den erweiterten Baustein Vermögensschadenhaftpflicht (siehe unten). Der genaue Umfang richtet sich nach deiner Branche; verbindlich sind die ARAG-Bedingungen (AVB Business Aktiv Haftpflicht-Schutz).
| Leistung | Betriebshaftpflicht |
|---|---|
| Versicherungssumme | 3 / 5 / 10 Mio. € (frei wählbar) |
| Personenschäden | ✓ |
| Sachschäden inkl. Vermögensfolgeschäden | ✓ |
| Produkthaftpflicht | ✓ |
| Tätigkeitsschäden | ✓ (SB 250 €) |
| Mietsachschäden (Leitungswasser/Abwasser) | ✓ |
| Verlust fremder Schlüssel | ✓ (+14 Tage Objektschutz) |
| Umwelthaftpflicht-Basis | ✓ (SB 1.000 €) |
| Nachhaftung nach Betriebsaufgabe | 5 Jahre |
| Reine Vermögensschäden (Beratung/Planung) | nicht enthalten – Baustein Vermögensschadenhaftpflicht |
Alle Angaben auf einen Blick, Details siehe oben. Verbindlich sind die ARAG-Bedingungen (AVB Business Aktiv Haftpflicht-Schutz).
Diese ARAG-Leistungen sind automatisch immer mit dabei
- Online-Forderungsmanagement – Inkasso-Portal, das säumige Kunden für dich mahnt, inklusive Übernahme der Inkassokosten und, bei unstrittiger Forderung, der Gerichtskosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid
- Dokumenten-Center – über 1.000 Musterschreiben, rechtssicher geprüft für privat & Business
Wenn ein Fehler direkt Geld kostet
Die Betriebshaftpflicht zahlt bei Personen- und Sachschäden – und bei Vermögensschäden, die daraus folgen. Den reinen Vermögensschaden (ein finanzieller Schaden beim Kunden, ohne dass vorher etwas kaputtgeht oder jemand verletzt wird) deckt sie nicht. Genau das ist aber das Hauptrisiko in beratenden und planenden Berufen – dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht als erweiterten Baustein, für manche Berufe sogar Pflicht.
Das schließt der Baustein ab
- Reine Vermögensschäden durch Beratungs- & Planungsfehler
- Fristversäumnisse & fehlerhafte Auskünfte
- Den finanziellen Schaden, den dein Kunde dadurch erleidet
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Für wen er gedacht ist
- Ingenieur-, Planungs- & Architekturbüros
- IT-, Unternehmens- & Steuerberatung
- Vermittler, Makler & Verwalter
- Weitere Branchen, deren „Produkt" Beratung oder Planung ist
Der Vermögensschaden-Baustein ist branchenabhängig und nicht Teil der Basis-Betriebshaftpflicht; für einige Berufe ist er sogar gesetzlich vorgeschrieben. Was für deinen Betrieb sinnvoll oder Pflicht ist, klären wir am besten im Gespräch – verbindlich sind die ARAG-Bedingungen.
Wenn's drauf ankommt
Ein Kunde stürzt auf deiner Baustelle. Er stolpert über liegendes Werkzeug und bricht sich das Bein. Heilkosten und Schmerzensgeld gehen ohne Betriebshaftpflicht direkt zu deinen Lasten.Personenschaden
Ein geliefertes Bauteil versagt. Ein von dir gefertigtes Teil ist mangelhaft und beschädigt beim Kunden teure Maschinen. Die Produkthaftpflicht trägt den Schaden, den dein Produkt anderen zufügt.Produkthaftpflicht
Bei der Arbeit reißt eine Leitung. Wasser läuft in die Nachbarräume und ruiniert fremdes Inventar. Solche Tätigkeits- und Folgeschäden sind über deinen Betrieb abgesichert.Tätigkeitsschaden
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