Privat · Haftpflicht

Jagd- & Sportboot­haftpflicht – zwei Risiken, ein Baustein

Weder die Privathaftpflicht noch die Tierhalterhaftpflicht decken Schäden bei der Jagd oder mit dem eigenen Boot. Die Jagd- und Sportboothaftpflicht schließt genau diese Lücke – einzeln oder kombiniert wählbar.

Was ist versichert?

Für Jäger und Wassersportler

Jagdhaftpflicht

  • Gesetzliche Haftpflicht aus der erlaubten Jagdausübung
  • Waffenbesitz & -gebrauch, auch außerhalb der Jagd
  • Bis zu 2 Jagdgebrauchshunde mitversichert
  • Dienstherrenhaftung für Jagdpersonal (Berufsjäger, Aufseher, Treiber)

Sportboot­haftpflicht

  • Motor- & Segelboote/-jachten, auch mit Hilfsmotor
  • Ausschließlich privat oder Vermietung ohne Berufsbesatzung
  • Mitversichert: Schiffer/Mannschaft sowie Wasserski-/Schirmdrachen-Ziehen
  • Kleine Boote oft schon über die Privathaftpflicht mitversichert (bis 5 PS bzw. 10 m² Segelfläche)
Ein Tarif je Baustein

Was Jagd- und Sportboothaftpflicht leisten

Beide Bausteine gehören zum selben ARAG-Produkt (Sport-Haftpflicht-Schutz) und lassen sich einzeln oder kombiniert abschließen. Es gibt jeweils nur einen Tarif, keine Basis/Komfort/Premium-Stufen.

LeistungDeckung
Personen- & Sachschäden (pauschal)2 Mio. €
Vermögensschäden100.000 €
Jahreshöchstleistungdoppelte Versicherungssumme
Wildschadengrundsätzlich ausgeschlossen
Ausgebrochenes Schalenwild (§ 30 BJagdG)bis 50.000 €/Schaden, 100.000 €/Jahr
Geltungsbereichweltweit
Selbstbeteiligunggrundsätzlich keine
Schäden in USA/Kanada20 %, mind. 5.000 €

Hauptfälligkeit zum 1. April (Jagdjahr). Verbindlich sind die ARAG-Bedingungen (Sport-Haftpflicht-Schutz 2009, Teil A).

Beide Bausteine kombinierbar in einem Vertrag. Vorsorgeversicherung für neu entstehende Risiken bis 5 Mio. €. Kündigung 3 Monate zum Ablauf bzw. 1 Monat nach einem Schadenfall, 14 Tage Widerrufsrecht.

Diese ARAG-Leistung ist automatisch immer mit dabei

  • Dokumenten-Center – über 1.000 Musterschreiben, rechtssicher geprüft für privat & Business
Aus dem echten Leben

Wenn's drauf ankommt

Ein Schuss geht daneben. Bei der Jagd wird versehentlich ein Fahrzeug beschädigt oder eine Person verletzt. Die Jagdhaftpflicht übernimmt Personen- und Sachschäden bis 2 Mio. €.Jagdhaftpflicht

Das Boot streift den Nachbarsteg. Beim Anlegen wird der Steg beschädigt. Für solche Sachschäden mit dem eigenen Motor- oder Segelboot kommt die Sportboothaftpflicht auf.Sportboothaftpflicht

Der Jagdhund reißt sich los. Der mitgeführte Jagdgebrauchshund verletzt beim Üben außerhalb der Jagd einen Passanten. Auch das ist über die Jagdhaftpflicht mitversichert.Jagdhund mitversichert

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