Privat · Haftpflicht

Tierhalterhaftpflicht – dein Tier haftet mit

Für Schäden, die dein Hund oder Pferd anrichtet, haftest du unbegrenzt – oft mit dem gesamten Vermögen. Die Tierhalterhaftpflicht fängt genau das auf und ist für Hundehalter vielerorts sogar Pflicht.

Was ist versichert?

Wenn dein Tier einen Schaden anrichtet

Für diese Tiere

  • Hunde – in vielen Bundesländern sogar Pflicht
  • Pferde & Reittiere
  • Auch Schäden durch Fremdreiter/-hüter mitversichert

Diese Schäden

  • Personenschäden – wenn jemand verletzt wird
  • Sachschäden – z. B. ein zerbissener Gartenzaun
  • Vermögensschäden in der Folge
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
Drei Varianten

Basis, Komfort oder Premium – du hast die Wahl

Die Grunddeckung ist überall stark. Der Unterschied liegt vor allem in der Deckungssumme sowie bei Zusatzleistungen wie Eigenschäden oder Neuwertersatz.

LeistungBasisKomfortPremium
Deckungssumme (pauschal)10 Mio. €20 Mio. €30 Mio. €
Personen-, Sach- & Vermögensschäden
Keine Jahreshöchstgrenze bei mehreren Schäden
Bei Schäden in USA/Kanada5 Mio. €7,5 Mio. €10 Mio. €
Geliehene/gemietete bewegliche Sachen (Mietsachschäden)bis 100.000 €bis Vers.-Summe
Geliehener/gemieteter Hundeanhängerbis 5.000 €bis 10.000 €bis Vers.-Summe
Geliehener/gemieteter Pferdeanhängerbis 10.000 €bis 50.000 €bis Vers.-Summe
Geliehene Reitutensilien (Sattel, Helm, Gerte, Trense)bis 2.000 €bis 5.000 €bis 10.000 €
Eigenschaden am eigenen Tier/eigenen Sachenbis 10.000 €
Rettungs- & Bergungskosten für das eigene Tierbis 10.000 €
Neuwertersatz (statt Zeitwert) im 1. Jahrbis 5.000 €
Kautionsstellung im Ausland (Europa)bis 200.000 €bis 200.000 €bis 300.000 €
Schadenersatz-Rechtsschutz bei Forderungsausfall
Selbstbeteiligung frei wählbar0–1.000 €0–1.000 €0–1.000 €

Auswahl der wichtigsten Unterschiede. Die Tierhalterhaftpflicht ist eine eigene Police – nicht zu verwechseln mit der Privathaftpflicht, die Hunde und Pferde bewusst ausnimmt. Ein Vertrag deckt Hund UND Pferd, der Beitrag wird aber je Tierart und Tier getrennt berechnet (Pferde kosten deutlich mehr als Hunde). Als Hundehalter ist sie in vielen Bundesländern Pflicht. Auslandsaufenthalte sind bis zu 5 Jahre mitversichert. Wichtig: Gefährliche Hunde/Kampfhunde nach der Rasseliste der ARAG-Tarifrichtlinien sind grundsätzlich nicht versicherbar; für Pferde gibt es keine vergleichbare Rasseliste. Verbindlich sind die ARAG-Bedingungen (AVB THV 2021, Teil C).

Diese ARAG-Leistungen sind automatisch immer mit dabei

  • JuraTel® – telefonische Erstberatung durch einen Anwalt, rund um die Uhr (24/7)
  • Dokumenten-Center – über 1.000 Musterschreiben, rechtssicher geprüft für privat & Business

Ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung nutzbar.

Aus dem echten Leben

Wenn's drauf ankommt

Der Hund läuft auf die Straße. Ein Autofahrer weicht aus, es kommt zum Blechschaden – und dein Hund war die Ursache. Für die Ansprüche der Gegenseite kommt die Tierhalterhaftpflicht auf.Sachschaden gedeckt

Das Pferd scheut und tritt aus. Beim Ausritt erschrickt das Pferd und verletzt einen Spaziergänger. Personenschäden können schnell sechsstellig werden – hier zählt die Absicherung wirklich.Personenschaden

Der Hundesitter geht mit deinem Hund Gassi. Während du im Urlaub bist, kümmert sich eine Freundin um dein Tier – es reißt sich los und rennt gegen ein parkendes Auto. Auch wenn nicht du selbst die Leine hältst, greift deine Tierhalterhaftpflicht für den Schaden.Hüter mitversichert

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Sichere dich sorgenfrei ab. In einem kurzen Gespräch besprechen wir gemeinsam deine persönliche Situation und den passenden Schutz – wähl dazu gleich einen festen Wunschtermin oder sag uns, wann dich ein Rückruf am liebsten erreicht.